MoMiG – Die GmbH-Reform
Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.
„Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig wird diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb: Bestehende Nachteile werden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es wird einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH wird – wieder – eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das MoMiG soll geplantermaßen im Oktober/November 2008 in Kraft treten. Es werde die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein, so das Bundesjustizministerium. Das Gesetz belasse es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringe eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts.
Folgende große Linien bestimmen die Reform: Flexibilisierung un