Archiv für 27. Juni 2008
Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.
„Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig wird diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb: Bestehende Nachteile werden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es wird einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH wird – wieder – eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das MoMiG soll geplantermaßen im Oktober/November 2008 in Kraft treten. Es werde die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein, so das Bundesjustizministerium. Das Gesetz belasse es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringe eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts.
Folgende große Linien bestimmen die Reform: Flexibilisierung un
Auch bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten soll künftig nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Das vom Bundestag am 20.06.2008 beschlossene Gesetz beruht auf einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
„Sicherungsverwahrung ist eine der schärfsten Sanktionen, die das deutsche Strafrecht vorsieht. Sie verhindert, dass ein Straftäter in Freiheit kommt, obwohl er seine gerichtlich festgesetzte Strafe voll verbüßt hat. Vor diesem Hintergrund darf die Sicherungsverwahrung immer nur ultima ratio sein, also nur angewendet werden, wenn es kein anderes Mittel gibt, um die Allgemeinheit zu schützen. Das gilt umso mehr bei jungen Menschen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen und ihr ganzes Leben noch vor sich haben. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Delinquenz bei jugendlichen Straftätern oft nur eine Episode während ihrer Entwicklung hin zum Erwachsenen darstellt und sie später ein gänzlich straffreies Leben führen. Auch schwere Verbrechen, die die Ausnahme darstellen, werden nicht selten aus einer einmaligen Konfliktlage oder einer ganz spezifischen Situation heraus begangen. ..”
Link