Versicherungspflicht in gesetzlicher oder privater Krankenkasse verfassungsgemäß
1. Juli 2009
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz begründet seit 1. Januar 2009 eine Versicherungspflicht für alle Einwohner Deutschlands in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung. Das Gesetz zielt auf eine verbesserte Wahl- und Wechselmöglichkeit in der privaten Krankenversicherung durch Einführung einer teilweisen Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen sowie die Einführung eines Basistarifs. Die Vorschriften über den Basistarif beschränkten zwar die Berufsausübung der privaten Krankenversicherungsunternehmen, was im Hinblick auf die Ziele des Gesetztes aber gerechtfertigt sei. Den Gesetzgeber träfe jedoch eine Beobachtungspflicht.
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