Der “durchgeknallte” Staatsanwalt
13. Juli 2009
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Äußerung “Durchgeknallter Staatsanwalt” nicht zwingend eine Beleidigung darstellt. Ein Journalist hatte in einer Fernsehsendung die Informationspolitik eines Berliner Staatsanwalts bemängelt und diesen mit den Worten „Durchgeknallter Staatsanwalt“ betitelt. Er wurde wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidung auf, da der Journalist diese Aussage im Rahmen seiner Kritik äußerte und nicht den Staatsanwalt grundsätzlich angriff. Dann sei diese Äußerung aber von seiner Meinungsfreiheit geschützt.
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