Neue Widerrufsbelehrung seit dem 04.08.2011
Am 4. August 2011 ist das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wird eine Änderung der Widerrufsbelehrung erforderlich.
Der Europäischen Gerichtshofs hat am 3. September 2009 entschieden, dass bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren der Verbraucher nur insoweit Wertersatz zu leisten hat, als er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht und wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und ordnungsgemäß über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat. Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache kann vom Verbraucher verlangt werden, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht und wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.
Das bisherige Muster kann für eine Übergangszeit von 3 Monaten weiter verwendet werden, ohne hierfür abgemahnt zu werden. Jedoch empfiehlt sich eine schnelle Umsetzung.
Das neue Muster ist hier zu finden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_388.html