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Archiv für Januar, 2012

Klage des Golfclubs Gut Waldhof e.V. (i.L.)

13. Januar 2012 Keine Kommentare

Zum Jahreswechsel hat der Golfclub Gut Waldhof e.V. (i.L.) zwei Klagen gegen einige seiner ehemaligen Mitglieder sowie weitere Personen eingereicht. Die eine Klage wurde vor dem Landgericht Kiel, die andere vor dem Landgericht Hamburg anhängig gemacht. Insgesamt handelt es sich um ca. 120 Beklagte. Eingeklagt werden vermeintliche offene Mitgliedsbeiträge aus dem Jahre 2008, insgesamt mehr als 80.000,- EUR. Unsere Kanzlei vertritt einige dieser Beklagten.

Aktuell (08.03.2012):
Das Landgericht Kiel sich der Rechtsauffassung unserer Beklagten folgend in einem Beschluss dahingehend geäußert, dass die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach §§ 59, 60 ZPO nicht vorliegen dürften. Als Streitgenossen können mehrere Personen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder wenn sie aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind. Dies liegt nach unserer Rechtsauffassung bei Mitgliedern eines Golfvereins nicht vor, zumal der rechtliche Grund bei jeden Beklagten individuell ist und das Verfahren daher nicht mit den der anderen Mitglieder gleichgesetzt werden kann.

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