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Muster für die Kündigung einer Domain

23. Oktober 2009 Keine Kommentare

Hier finden Sie ein Musterschreiben an Ihren Provider, wenn Sie Ihre Domain kündigen möchten. Die kursiven Textstellen in Klammern bitte nicht mitschreiben.

Name des Domaininhabers
Adresse

Ort, Datum

Kündigung und Übertragung der Domain

http://www.Domain-Name.tld

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich/Wir bin/sind Inhaber der oben genannten Domain und kündige(n) diese Domain zum nächstmöglichen Termin.

(Entweder soll die Domain nicht übertragen werden. Das ist wichtig, damit die DENIC die Domain nicht zu viel höheren Preisen weiterhostet.)
Gleichzeitig bitte ich um Löschung der Domain zum Kündigungszeitpunkt.

(Oder die Domain soll auf einen anderen Provider übertragen werden.)
Einer Übertragung der Domain (Providerwechsel, KK) an … stimmen wir hiermit ausdrücklich zu. Bitte entsprechen Sie dem Antrag auf Providerwechsel und geben dem in Kürze von Seiten der DENIC kommenden KK-Antrag statt bzw. leiten den KK-Antrag an das zuständige DENIC-Mitglied weiter.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und die Akzeptanz dieser Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

KategorienArtikel, Internetrecht

Gewährleistung in der Insolvenz

20. Oktober 2009 Keine Kommentare

Die Gewährleistung ist gesetzlich klar geregelt. Was passiert jedoch, wenn der Händler meines Vertrauens, bei dem ich meinen Gewährleistungsanspruch geltend machen möchte, insolvent ist?

Hat der Kunde ein Produkt auf Vorkasse bestellt, besteht für zahlungsunfähige Händler oft keine Möglichkeit mehr, diese Bestellungen auszuführen, das da Großhändler oftmals nicht bereit sind, zu liefern. Der Kunde kann dann vom Vertrag zurücktreten und soweit er dadurch gegen den insolventen Händler eine Geldforderung hat, kann er diese nur noch beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

Die Gewährleistungsrechte bestehen nur insoweit weiter, als der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten wird. Dies geht sogar soweit, dass ein neuer Eigentümer des Handelsunternehmens die Gewährleistungspflicht übernehmen muss. Wird der Geschäftsbetrieb allerdings eingestellt, existiert m.E. zwar dieser Anspruch weitere, es gibt jedoch in der Regel kein Unternehmen mehr, bei dem der Käufer diesen Anspruch durchsetzen kann.

Hat der Kunde ein bereits bezahltes Produkt im Rahmen einer Reparatur beim insolventen Händler abgegeben, kann er dies im Rahmen seines Aussonderungsrechtes zurückzuerhalten. Dieses Recht muss er dem Insolvenzverwalter anzeigen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Insolvenzverwalter das Produkt anderweitig verwertet.

KategorienArtikel, Insolvenzrecht