Ein Girokonto für alle!
Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2009 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf will für alle Bürgerinnen und Bürger einen effektiven Schutz bei Kontopfändungen schaffen. So sollen einem Schuldner ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren die Geldmittel verbleiben, die er zur Bestreitung des existentiellen Lebensbedarfs benötigt. Kündigungen von Girokonten wegen Pfändungen sollen nur noch in Ausnahmefällen vorkommen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.