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Aktuelles

Steuersünder fürchten Datenklau-CD

5. Februar 2010 Keine Kommentare

Man kann sicherlich geteilter Meinung sein über den geplanten und gestern beschlossenen Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuersünder durch die Bundesregierung. Dies könnte den Tatbestand der Hehlerei darstellen und ggf. auch die Verwertung der Daten vor Gericht unzulässig machen. Jedoch haben die Gerichte in bisher mehr als 100 Fällen die Zulässigkeit solcher Daten bejaht.

Man kann und sollte sich daher nicht auf die Unzulässigkeit der Verwertung verlassen, sondern lieber gleich handeln. Bevor die Steuerfahndungsbehörden nämlich anfangen zu ermitteln, kann jeder der Betroffenen ca. 1.500 mutmaßlichen Steuerhinterzieher eine sog. Selbstanzeige machen. Wenn dann die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt werden, bleibt derjenige straffrei. Danach wird die Tat in der Regel schwerwiegendere Folgen für den Steuersünder haben.

Befürchten auch Sie, betroffene zu sein, haben Sie sich auch bereits mit dem Gedanken befasst, eine Selbstanzeige zu machen, oder wird gegen Sie bereits ermittelt, dann beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

KategorienKategorie: Allgemein, Artikel, Steuerecht

Düsseldorfer Tabelle: Kindesunterhalt

11. Januar 2010 Keine Kommentare

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 06.01.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (gültig ab dem 01.01.2010) bekannt gegeben.

Die Tabelle stellt eine Richtlinie dar und weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag.

Die Tabelle 2010 sowie die der letzten Jahre finden Sie hier

KategorienKategorie: Artikel, Familienrecht

Unzulässige Kündigung des Vermieters, wenn Sozialamt verspätet zahlt

28. Oktober 2009 Keine Kommentare

In vielen Wohnmietverträgen ist die Zahlung und Fälligkeit der Miete auf einen bestimmten Tag des Monats vereinbart worden. Bei bedürftigen Personen übernimmt vielerorts das Sozialamt dessen Mietverpflichtungen.

Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2009 über folgenden Fall entschieden: Der Vermieter erhielt die Miete für die bedürftige Person direkt von dessen Jobcenter, jedoch erfolgen die Zahlungen regelmäßig nach Fälligkeit, weshalb der Vermieter den Mieter wegen verspäteter Zahlungen abmahnte. Das Jobcenter war trotz vorlage der Abmahnungen dennoch nicht bereit, die Zahlungen früher anzuweisen. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen der verspäteten Zahlungen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter hierzu nicht berechtigt war. Unter Berücksichtigung des Einzelfalls sei eine solche Kündigung unzulässig. Der Mieter müsse sich ein Verschulden des Jobcenters hinsichtlich der verspätetens Mietzahlungen nicht zurechnen lassen.

Muster für die Kündigung einer Domain

23. Oktober 2009 Keine Kommentare

Hier finden Sie ein Musterschreiben an Ihren Provider, wenn Sie Ihre Domain kündigen möchten. Die kursiven Textstellen in Klammern bitte nicht mitschreiben.

Name des Domaininhabers
Adresse

Ort, Datum

Kündigung und Übertragung der Domain

http://www.Domain-Name.tld

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich/Wir bin/sind Inhaber der oben genannten Domain und kündige(n) diese Domain zum nächstmöglichen Termin.

(Entweder soll die Domain nicht übertragen werden. Das ist wichtig, damit die DENIC die Domain nicht zu viel höheren Preisen weiterhostet.)
Gleichzeitig bitte ich um Löschung der Domain zum Kündigungszeitpunkt.

(Oder die Domain soll auf einen anderen Provider übertragen werden.)
Einer Übertragung der Domain (Providerwechsel, KK) an … stimmen wir hiermit ausdrücklich zu. Bitte entsprechen Sie dem Antrag auf Providerwechsel und geben dem in Kürze von Seiten der DENIC kommenden KK-Antrag statt bzw. leiten den KK-Antrag an das zuständige DENIC-Mitglied weiter.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und die Akzeptanz dieser Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

KategorienKategorie: Artikel, Internetrecht

Gewährleistung in der Insolvenz

20. Oktober 2009 Keine Kommentare

Die Gewährleistung ist gesetzlich klar geregelt. Was passiert jedoch, wenn der Händler meines Vertrauens, bei dem ich meinen Gewährleistungsanspruch geltend machen möchte, insolvent ist?

Hat der Kunde ein Produkt auf Vorkasse bestellt, besteht für zahlungsunfähige Händler oft keine Möglichkeit mehr, diese Bestellungen auszuführen, das da Großhändler oftmals nicht bereit sind, zu liefern. Der Kunde kann dann vom Vertrag zurücktreten und soweit er dadurch gegen den insolventen Händler eine Geldforderung hat, kann er diese nur noch beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

Die Gewährleistungsrechte bestehen nur insoweit weiter, als der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten wird. Dies geht sogar soweit, dass ein neuer Eigentümer des Handelsunternehmens die Gewährleistungspflicht übernehmen muss. Wird der Geschäftsbetrieb allerdings eingestellt, existiert m.E. zwar dieser Anspruch weitere, es gibt jedoch in der Regel kein Unternehmen mehr, bei dem der Käufer diesen Anspruch durchsetzen kann.

Hat der Kunde ein bereits bezahltes Produkt im Rahmen einer Reparatur beim insolventen Händler abgegeben, kann er dies im Rahmen seines Aussonderungsrechtes zurückzuerhalten. Dieses Recht muss er dem Insolvenzverwalter anzeigen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Insolvenzverwalter das Produkt anderweitig verwertet.

KategorienKategorie: Artikel, Insolvenzrecht
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