Gläubigervergleich

Von einem Vergleich im Rahmen einer Schuldnerberatung spricht man, wenn sich mit den Gläubigern auf Grundlage der Zahlungsfähigkeit eines Haushaltes und/oder Person auf einen Abzahlungsplan geeinigt wird, der die Schulden bei den einzelnen Gläubigern i. d. R. nur zu einem Teil deckt. Durch die regelmäßigen, zuverlässigen Zahlungen des Schuldners bis zum Ende der geplanten Abzahlung des Abzahlungsplanes an die Gläubiger geben sich die Gläubiger mit einem Teil der Forderung zufrieden. Zahlt der Schuldner bis zum Ende dieser Vereinbarung, werden ihm auf privatrechtlicher Basis (BGB) die Schulden von den Gläubigern erlassen. Dies muss in einem gesonderten Vertrag mit jedem Gläubiger vereinbart werden. Grundsätzlich ist dies mit jedem Gläubiger einzeln oder gemeinschaftlich möglich. Im Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz nach InsO – Insolvenzordnung) muss jedoch jeder Gläubiger gleich behandelt werden, alle Gläubiger müssen zustimmen und die Zahlungen müssen nach Quote im Verhältnis Einzelschulden zu Gesamtschuldenbetrag geleistet werden.

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