Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung in Hamburg und bundesweit
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Die Restschuldbefreiung ermöglicht verschuldeten natürlichen Personen, nach einer Wohlverhaltensperiode schuldenfrei zu werden. Die Restschuldbefreiung schließt sich an ein Insolvenzverfahren an. Dabei kann es sich um ein Regelinsolvenzverfahren (für Unternehmer und Unternehmen) handeln oder um ein vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren, das gerade mit dem Ziel der anschließenden Restschuldbefreiung durchgeführt wird.
Will der Schuldner in den Genuss der Restschuldbefreiung gelangen, so muss er während der sogenannten Wohlverhaltensperiode von derzeit sechs Jahre ab Eröffnung bestimmte Obliegenheiten erfüllen. So z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Wir helfen Ihnen und begleiten Sie, damit Sie die hohen Hürden der Gewährung und der Anerkennung der Restschuldbefreiung meistern können.
Die Ketelsen Rechtsanwaltskanzlei ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um Gläubigervergleich, Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, Schuldnerberatung, Überschuldung, Verbraucherinsolvenz oder private Insolvenz geht. Rechtsanwalt Ketelsen berät unter anderem auch andere Rechtsanwälte im Insolvenzrecht bei einem führenden Institut.
Sollten Sie noch Fragen haben u.a. zum Ablauf des Verfahrens, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Ketelsen doch einfach telefonisch (0151 – 50 000 750) oder über das Kontaktformular.

