Strafrecht

Strafrecht in Hamburg und bundesweit

Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG

Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Der Staat hat die Strafverfolgungshoheit. Für jede schuldhaft begangene Straftat sieht das Strafrecht eine nach der Schwere der Handlung oder des Unterlassens bemessene Strafen vor. Das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht umfassen mit ihren Verbotsnormen, Strafvorschriften und Bussgeldvorschriften die Bereiche Arbeit, Wirtschaft und Privatleben.

Strafrecht knüpft an die Verletzung von geschützten Rechtsgütern an. Daher ist es wichtig, dass Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bestraft und sanktioniert werden, um die Sicherheit und Freiheit des Einzelnen gewährleisten zu können.

Die Strafverteidigung knüpft an die Idee an, dass Ermittlungen aber auch in die Rechte des Einzelnen eingreifen können, welches nicht selten mit weitreichenden Folgen verbunden ist. Wer von einem Strafverfahren betroffen ist, befindet sich meistens in einer Extremsituation. Hier will jeder Schritt gut überlegt sein und es sollte so früh wie möglich, wenn es geht schon im Ermittlungsverfahren, ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Als Beschuldigter haben Sie jederzeit das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Durch die Mitwirkung eines Anwaltes können Bussgelder, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen abgeschwächt oder abgewehrt werden.

Wir vertreten Sie auch als Nebenkläger und helfen Ihnen, mögliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche vor dem Zivilgericht durchzusetzen. Aufgrund der umfassenden Kentnisse auch in Wirtschaftsrechtsbereich können vertreten wir Sie auch gerne im wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Bereich.

Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Ketelsen doch einfach telefonisch (0151 – 50 000 750) oder über das Kontaktformular.

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