Abgabefrist 2. Juni – Was bedeutet das für Sie?
Sind Sie verpflichtet, Ihre Steuererklärung abzugeben? Dann müssen Sie den Termin 2. Juni beachten. Als Arbeitnehmer sind Sie nur dann zur Abgabe verpflichtet, wenn z.B.:
– Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein Freibetrag steht;
– Sie Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünfte über 410 € erhalten;
– Sie oder Ihr Ehepartner die Steuerklasse Steuerklasse V oder VI haben;
– Sie gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn erhalten haben;
– Sie eine steuerbegünstigte Abfindung oder eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit erhalten haben.
Ansonsten besteht für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung eine Frist bis zum 31.12.2012.
