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Anwendungszeitpunkt des neuen Förderhöchstbetrags für Handwerkerleistungen

16. Oktober 2009 Keine Kommentare

Handwerkerrechnung für Renovierungs- und Reparaturarbeiten des Wohnraumes führen seit 2009 in einer Höhe von 20%, aber maximal 1.200,- EUR, des in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Arbeitslohns zu einem direkten Abzug der Steuerschuld. In den Jahren davor waren es nur 600,- EUR.

Ende 2008 wurde die entsprechende Vorschrift im Einkommensteuergesetz in zwei verschiedenen Änderungspaketen überarbeitet. Hierbei wurden die Übergangsregelungen offenbar nicht aufeinander abgestimmt, so dass begründete Hoffnung besteht, dass der neue Höchstbetrag von 1.200 € bereits für das Jahr 2008 gilt.

Es besteht zwar kein Rechtsanspruch, dass vergleichbare Fälle insoweit offen gehalten werden, jedoch sollten betroffene Steuerzahler dennoch gegen den Steuerbescheid für 2008 Einspruch einlegen und außerdem einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.

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